Bischöfliches Ordinariat der Diözese Würzburg
Wunschzettelaktion für geflüchtete Kinder
Hallo
Es ist noch eine Weile hin bis Weihnachten, aber wir haben jetzt schon eine Idee, wie ihr jemandem eine ganz besondere Freude machen könnt!
Wem? Kindern und Jugendlichen (zwischen 1 und 16 Jahren), die aus ihrem Heimatland geflohen sind und derzeit in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Nähe von Würzburg leben.
Wie? Wir möchten jedem Kind gern einen Weihnachtswunsch erfüllen. Dafür schreibt jedes Kind 3 Wünsche auf, von denen du einen im Wert von maximal 25 Euro erfüllen kannst
Was besonders schön ist: gerade werden die Wunschzettel schon ganz fleißig von den Kindern und Jugendlichen geschrieben, und vielleicht sogar ein wenig weihnachtlich verziert oder bemalt. Im Anschluss werden diese bequem zu dir nach Hause geschickt- du darfst den Brief natürlich gerne als Andenken behalten.
Wohin mit den Geschenken? Die kannst du in der KHG in der Hofstallstraße 4, 97070 Würzburg abgeben. Diese ist Mo-Fr von 9-12 Uhr sowie Mo-Mi von 14-16 Uhr geöffnet.
Es wäre super, wenn du dein Geschenk mit einem kleinen Zettel mit dem Namen des Kindes, dessen Wunsch du erfüllst, versehen kannst.
Solltest du nicht in Würzburg sein oder zu oben genannten Öffnungszeiten keine Zeit haben, kannst du das Geschenk auch per Post an die obenstehende Adresse schicken- mit einem kleinen Hinweis: „Für den AK-Asyl“.
Wann? Wir senden dir „deinen“ Wunschzettel ab dem 11.11.-15.11. zu. Dann hast du bis zum 05.12. Zeit, um eines der drei gewünschten Geschenke zu kaufen, einzupacken und zur KHG zu bringen oder schicken (s.o.). Bitte halte dieses Datum ein, denn wir möchten sicherstellen, dass jedes Kind auch wirklich ein Geschenk bekommt.
Es ist auch möglich, als Gruppe gemeinsam einen Wunsch zu erfüllen - das ist für den einzelnen etwas günstiger, aber trotzdem genauso schön
Wenn du Lust hast, uns zu unterstützen, schreib am besten eine kurze Mail an: WunschzettelaktionKHG@web.de mit deinem Namen, deiner Adresse und dass du an der Wunschzettelaktion teilnehmen möchtest Dies gilt dann als verbindliche Anmeldung.
Wir vom Asyl-AK der KHG, vor allem aber die Kinder und Jugendlichen, würden uns sehr freuen.